Evangelische Kirche und Diakonie in Bayern zum Internationalen Tag der Menschenrechte
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2024 fordern die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und das Diakonische Werk Bayern eine Versachlichung der Debatte über die Zukunft der Migrationspolitik und weisen darauf hin, dass Menschenrechte auch und besonders für Geflüchtete gelten. Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner und Landesbischof Christian Kopp bedauern, dass die Debatte um die Migrationspolitik zunehmend einseitig und unsachlich geführt werde. „Die Forderung, das individuelle Recht auf Asyl, wie es im Grundgesetz verankert ist, abzuschaffen, bedient nicht nur rechtsextreme Ressentiments.“ Sie verkenne auch, dass es in der Praxis kaum noch eine Rolle spielt. „Nur die wenigsten Geflüchteten, die derzeit nach Deutschland kommen, erhalten Schutz nach dem Grundgesetz. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren es im vergangenen Jahr nur 0,8 Prozent.“ In der überwiegenden Zahl der Fälle greift der Schutz nach dem Europa- und Völkerrecht, so die Präsidentin. „Das individuelle Recht auf Asyl, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der subsidiäre Schutz – sie alle müssen erhalten bleiben, allein schon aufgrund der Geschichte Deutschlands.“
„Wer Menschenrechte für sich einfordert, kann sie Opfern von Verfolgung und Gewalt nicht absprechen. Es steht uns schlecht zu Gesicht, andere Länder wegen ihrer Flüchtlingspolitik zu kritisieren und dabei unsere eigenen Grundsätze über Bord zu werfen.“, so der Landesbischof. Deutschland solle sich vielmehr aktiv gegen eine EU-Politik der Abschottung und Ausgrenzung auf europäischer Ebene einsetzen, die die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen zu beschneiden drohe und Rassismus schüre. Pushbacks, willkürliche Inhaftierung, Menschenhandel, Ausbeutung, eingeschränkter Zugang zu Gerichtsverfahren, Leistungsausschlüsse und menschenunwürdige Unterbringungen verletzten vielfältig Menschenrechte. Daran wolle man zum Internationalen Tag der Menschenrechte erinnern.
Die Evangelische Kirche und die Diakonie in Bayern setzen sich deshalb für einen Flüchtlingsschutz unter menschenwürdigen Bedingungen ein. Dafür nutzen Kirche und Diakonie ihre ökumenischen und diakonischen Netzwerke auf nationaler und europäischer Ebene. „Wir sind dankbar für jedes zivilgesellschaftliche Engagement, wir müssen aber die politischen Bemühungen weiter stärken.“, bekräftigen Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner und Landesbischof Christian Kopp.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie formuliert in insgesamt 30 Artikeln bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Aus Artikel 14 ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Außerdem ist der Schutz vor Abschiebung in die Verfolgung ein Menschenrecht, das unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt wird. Die Erklärung hat zwar keinen völkerrechtlich bindenden Status; die dort definierten Rechte können nicht unter Berufung auf die Erklärung eingeklagt werden. Viele ihrer Inhalte sind aber in nationale Verfassungen und internationale Verträge aufgenommen worden, so auch in die Europäische Menschenrechtskonvention.
München, 9. Dezember 2024
Christine Büttner, Pressesprecherin