Mitarbeitendenvertretung im Bereich der Region West/Mitte/Ost:
Seit kurzem gibt es auch für viele Gemeinden im Landkreis eine eigene MAV mit konkreten Ansprechpartner*innen. Die regionalen Vertretungen für Aurachtal/Oberreichenbach, Eckental, Eschenau, Forth, Herzogenaurach, Kalchreuth, Möhrendorf und Uttenreuth finden Sie in dieser Liste:
Mitarbeitendenvertretung im Bereich der GKG/KGA und dem Dekanat Erlangen Stadt
Die MAV ist die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der Gesamtkirchenverwaltung, der Gesamtkirchengemeinde und dem Dekanat Mitte gewählt.
Die MAV (Mitarbeitendenvertretung) im Dekanat Erlangen ist zuständig für die Kirchengemeinden: Altstadt, Bubenreuth, Bruck, Eltersdorf, Erlösergemeinde, Frauenaurach, Johannes, Martin-Luther-Kirche, Matthäus, Markus, Neustadt, Tennenlohe, Thomas, sowie für die Einrichtungen: Bildung evangelisch, Dekanat, Ev. Jugend, Ev. Studierendengemeinde, Kirchengemeindeamt, KatechetInnen und ReligionspädagogInnen
Flyer der MAV Stadt | |
Liste der Ansprechpersonen Stadt | |
Geschäftsordnung MAV Stadt | |
Tätigkeitsbericht |
MAV-Geschäftsstelle: ESG Hindenburgstr. 46, 91054 Erlangen
E-Mail: mav.erlangen@elkb.de
Um die Vertraulichkeit der Korrespondenz sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, Mitteilungen an uns bevorzugt von (nicht-dienstlichen) ELKB-Mailadressen aus zu senden. E-Mails an MAV-Mitglieder, die keine Mailadresse hinterlegt haben, senden Sie bitte an mav.erlangen@elkb.de.
Name | |
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Ulrike Frank (1. Vorsitzende) MAV Geschäftsstelle Hindenburgstraße 46 91054 Erlangen 01520-3117293 |
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Renate Abeßer (2. Vorsitzende) Bildung Evangelisch Hindenburgstr. 46a 91054 Erlangen 09131 20013 |
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Jennifer Cazan Kirchengemeindeamt Fichtestr. 1 91054 Erlangen 09131 8109-25 |
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Barbara Krehan (Schriftführerin) Dekanat Erlangen Friedrichstraße 15 91054 Erlangen 09131 205828 |
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Angelika Schindler-Unger |
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Daniel Bretfeld Gesamtkirchenverwaltung Fichtestr. 1 91054 Erlangen 09131 8109-22 |
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit bildet das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Demnach hat die MAV gemäß MVG §§ 40 - 43 ein Mitbestimmungsrecht u. a. bei:
- Einstellung, Anstellung, Kündigung
- Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Gewährung tariflicher Zulagen
- Versetzung und Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
- Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
- Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarktpolitischen Gründen.
Nach MVG §§ 46 + 47 hat die MAV ein Mitberatungsrecht u.a. bei:
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
- Der außerordentlichen Kündigung und der Kündigung in der Probezeit
- Der Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes, sowie der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfes
- Maßnahmen, die zu wesentlichen Änderungen des Arbeitsablaufes oder der Arbeitsplatzgestaltung führen.