Kardinal und Landesbischof betonen: Asyl ist und bleibt Menschenrecht

Landesbischof Christian Kopp
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Das Recht auf Asyl ist und bleibt für den bayerischen Landesbischof Christian Kopp und den Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx unverhandelbar. „Das Grundrecht auf Asyl ist unabdingbarer Bestandteil der Menschenwürde, begründet in der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen“, sagte Marx am Donnerstag anlässlich des Tages des Flüchtlings an diesem Freitag (27. September). Politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge hätten ein Anrecht auf Asyl. Dieses Prinzip müsse unverrückbar gelten.

Auch Landesbischof Kopp betonte: „Politisches Asyl ist und bleibt ein allgemeines Menschenrecht mit tiefen christlichen Wurzeln und wir brauchen dieses Menschenrecht.“ Gleichwohl höre er vor allem in Gesprächen mit Kommunalpolitikern häufig, dass es an manchen Orten „ein Zuviel an Aufnahme von Geflüchteten“ gebe. Man müsse dies benennen und Lösungen suchen. „Wir können über alles reden, über Rückführungen in Sicherheit und Würde, über Gerechtigkeit“, solange eben das Grundrecht auf Asyl unangetastet bleibe.

Kardinal Marx sagte, zu diesem Grundrecht gehöre auch, dass nicht jeder Asyl bekommt: „Wer nach einem fairen Verfahren keinen Anspruch auf Asyl hat, kann aber auch wieder zurückgeschickt werden.“ Es brauche also entsprechende Regelungen und es brauche Zuwanderung von „Menschen, die wir schnell in Ausbildungen sowie in Berufe bringen und so auch integrieren“. Mauern an den Grenzen würden jedenfalls nicht helfen: „Stattdessen müssen wir auch die Fluchtursachen bekämpfen, Hunger, Krieg, Unrecht.“

Der nationale Tag des Flüchtlings wurde 1986 von der Organisation Pro Asyl ins Leben gerufen. Er findet immer am Freitag innerhalb der Interkulturellen Woche im Herbst statt. (00/2883/26.09.2024)

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